Steuerberater Baer
 
Steuerberater · Christian Baer
 
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Verfahrensverzeichnis gem. §4g Abs. 2 BDSG

1. Name der Kanzlei
Christian Baer, Dipl.-Betriebsw. (BA), Steuerberater

2.1 Berufsträger
Christian Baer, StB

2.2 Leiter der Datenverarbeitung:
Christian Baer, StB

2.3 Datenschutzbeauftragter:
-Entfall- §4f Abs. 1 Satz 4 BDSG

3. Anschrift:
An der Filmfabrik 13, 12555 Berlin

4. Geschäftszweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Die auftragsbezogene steuerliche Beratung und Betreuung der Mandanten in allen Vorbehaltsaufgaben und vereinbaren Tätigkeitsgebieten des Steuerberaters. Der Umfang der Datenerhebung ist regelmäßig durch den Auftragsumfang veranlasst.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
  • Mandantendaten/Debitorendaten: z. B. persönliche Daten, Identifizierungsdaten, entsprechende Daten der gesetzlichen und vertraglichen Vertreter, Ansprechpartner, weitere Adress-, Vertrags-, Zahlungs- und Steuerungsdaten etc. der Mandanten
  • Lieferantendaten/Kreditorendaten: z. B. Vertragsstammdaten, Kontaktdaten, Abrechnungsdaten von Lieferanten und Dienstleistern (EDV-Hard- und Software, Beratungsdienstleistungen, Fachliteratur, Bildungsinstitute, Instandhaltung, Büromittel, Reinigung etc.)
  • Personaldaten/Mitarbeiterdaten: z. B. persönliche Daten, Planungs-, Vertragsstamm- und Abrechnungsdaten von Bewerbern, Auszubildenden, Mitarbeitern, freien Mitarbeitern und sonstigen Anspruchsberechtigten
  • sonstige personenbezogene Daten: z. B. Daten von sonstigen Geschäftspartnern (strategische Partner, Berufskammern, Berufsverbände, Banken und Behörden, Gerichte, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts etc.), Daten zur Interessentenbetreuung, Besucherverwaltung, Videoüberwachung etc.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen personenbezogene Daten mitgeteilt werden können
  • öffentliche Stellen, sofern vorrangige Rechtsvorschriften dies erfordern
  • interne Stellen, soweit diese Daten im Rahmen ordnungsgemäßer Auftragserfüllung dort benötigt werden
  • Dienstleister (§11 BDSG), die zur ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung eingeschaltet werden (z. B. DATEV eG)
  • externe Stellen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der unter Nummer 4 genannten Zwecke(z. B. Finanzämter, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Finanzgerichte)

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen.

Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, wenn die unter Nummer 4 genannten Zwecke erfüllt und der Grund für die Erhebung der Daten entfallen ist, jedoch nicht vor Ablauf der für den jeweiligen Auftrag geltenden Verjährungsfristen für Ersatzansprüche des Auftraggebers an den Auftragnehmer.

8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten

Es sind keine Datenübermittlungen in Drittstaaten geplant.

Sofern eine Datenübermittlung in Drittstaaten in Ausnahmefällen erforderlich ist, erfolgt diese nach Maßgabe der gesetzlichen Zulässigkeitsvorschriften gemäß §§ 4b und 4c BDSG.

9. Allgemeine Beschreibung der Vorkehrungen und Maßnahmen der Kanzlei zum Datenschutz und zur Datensicherheit gem. § 9 BDSG

  • Zutrittsbeschränkung für kanzleifremde Personen
  • Elektronische Zugangs-, Zutritts-, und Eingabekontrolle auf das Datenhaltungssystem
  • Einsatz von Anti-Viren-, Anti-Spam-, Anti-Spy-Software, Firewall, regelmäßige Updates
  • Verwendung der fortgeschrittenen, elektronischen Signatur im E-Mail-Verkehr; Möglichkeit der E-Mail-Verschlüsselung ist gegeben
  • Verfügbarkeitskontrolle durch regelmäßige Datensicherung auf externen Speichermedien - teilweise erfolgt die Datensicherung in externen Rechenzentren.
  • Die Zweckgebundenheit der Verarbeitung erhobener Daten ist im Rahmen des Beratungsmandats sichergestellt.
  • Die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind ausreichend, um die Ausführung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), insbesondere die in der Anlage zu §9 des Gesetzes genannten Anforderungen, zu gewährleisten. Sie stehen in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck des BDSG und den berechtigten Interessen der Auftraggeber.
  • Es gelten zudem die Grundsätze zur berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht der Berufsträger und der einzeln zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeiter.


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