Steuerberater Baer
 
Steuerberater · Christian Baer
 
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Vertrauen –
die Basis jeder guten Zusammenarbeit

Dieses besondere Vertrauensverhältnis liegt uns am Herzen und wird auch vom Gesetzgeber geschützt. So unterliege ich als Steuerberater besonderen beruflichen Pflichten:

  • Pflicht zur Verschwiegenheit
  • Zeugnisverweigerungsrecht im Strafverfahren
  • Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  • Berufsaufsicht der Steuerberaterkammern und der Berufsgerichte
  • Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
  • Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung


Weitere Informationen finden Sie auch im Steuerberatungsgesetz, in der Berufsordnung der Steuerberater und auf der Website der Bundessteuerberaterkammer.



Datenschutz – neue Wege, aber sicher

Die zunehmende Verarbeitung von Daten auf digitalem Wege ermöglicht uns eine professionelle Betreuung unserer Mandanten zu günstigen Konditionen, birgt jedoch auch das Risiko des Zugriffs durch Dritte.

Daher haben Datenschutzmaßnahmen für uns höchste Priorität. Sie sind als Teil der Verschwiegenheitspflicht eines Steuerberaters im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Daraus ergibt sich für die Steuerkanzlei Baer folgendes Verfahrensverzeichnis gem. §4g Abs. 2 BDSG.

Ab dem 25. Mai 2018 gelten zusätzlich die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die mit der Einführung der neuen Bestimmungen eingeführte Verfahrensordnung sowie das Löschkonzept halten wir stets aktuell und passen diese an sich verändernde Prozesse und Rahmenbedingungen an.

Hier finden Sie unsere aktualisierten Datenschutzhinweise für die Nutzung unserer Webseite.