+++ Service-Aktuell +++
+++AKTUELL+++ Grundsteuerreform
Zum 1. Januar 2022 müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Deutschland neu bewertet werden.Die Finanzverwaltungen verpflichten die Eigentümerinnen und Eigentümer, die erforderlichen Feststellungserklärungen digital einzureichen. Eine besondere Herausforderung stellen die unterschiedlichen Länderregelungen dar. Welche Kriterien für die Neuberechnung eine Rolle spielen, hängt somit davon ab, in welchem Bundesland das Objekt liegt.
WICHTIG: Sie müssen noch nicht aktiv werden!
Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung ist zwar am 30.03.2022 bereits durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können jedoch erst ab 1. Juli 2022 über die Online-Steuerplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.
Für Wohngrundstücke werden im Wesentlichen folgende, wenige Angaben erforderlich sein:
- Angabe zu den Eigentümern des Grundstücks
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen.
Informationen zur verpflichtenden elektronischen Abgabe finden Sie auf der Website des Anbieters für die Online-Angebote Ihres Finanzamts. ELSTER stellt Ihnen ab Juli 2022 entsprechende Formulare zur Verfügung. Sollten Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, können Sie sich bereits bei ELSTER-Online registrieren: Wir aktualisieren die Mandanteninformation mit nützlichen ToDo´s laufend für Sie.
Informationen zur verpflichtenden elektronischen Abgabe finden Sie auf der Website des Anbieters für die Online-Angebote Ihres Finanzamts. ELSTER stellt Ihnen ab Juli 2022 entsprechende Formulare zur Verfügung. Sollten Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, können Sie sich bereits bei ELSTER-Online registrieren: Wir aktualisieren die Mandanteninformation mit nützlichen ToDo´s laufend für Sie.
+++AKTUELL+++ Überbrückungshilfen des Bundes III, III PLUS und IV
Anträge der Programme "Überbrückungshilfen des Bundes III, III PLUS und IV" sind nur elektronisch und nur durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer möglich.
Wir haben den Registrierungsprozess und die Berufsträgerprüfung erfolgreich durchlaufen und können für unsere Mandanten Anträge auf Überbrückungshilfe III, III PLUS und IV stellen.
Einen Überblick zu dem Maßnahmenpaket finden Sie hier:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Überbrückungshilfe IV Übersicht
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen umfangreichen Fragen und Antworten - Katalog (FAQ) für die Überbrückungshilfeprogramme III, III PLUS und IV zusammengestellt:
BMWE - FAQ - Überbrückungshilfe des Bundes III
BMWE - FAQ - Überbrückungshilfe des Bundes III PLUS
BMWE - FAQ - Überbrückungshilfe des Bundes IV
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen umfangreichen Fragen und Antworten - Katalog (FAQ) für die Überbrückungshilfeprogramme I bis IV sowie die Neustarthilfe zusammengestellt:
BStBK - FAQ - Überbrückungshilfe I
BStBK - FAQ - Überbrückungshilfe II
BStBK - FAQ - Überbrückungshilfe III
BStBK - FAQ - Überbrückungshilfe IV
BStBK - FAQ - Neustarthilfe
Wir haben den Registrierungsprozess und die Berufsträgerprüfung erfolgreich durchlaufen und können für unsere Mandanten Anträge auf Überbrückungshilfe III, III PLUS und IV stellen.
Einen Überblick zu dem Maßnahmenpaket finden Sie hier:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Überbrückungshilfe IV Übersicht
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen umfangreichen Fragen und Antworten - Katalog (FAQ) für die Überbrückungshilfeprogramme III, III PLUS und IV zusammengestellt:
BMWE - FAQ - Überbrückungshilfe des Bundes III
BMWE - FAQ - Überbrückungshilfe des Bundes III PLUS
BMWE - FAQ - Überbrückungshilfe des Bundes IV
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen umfangreichen Fragen und Antworten - Katalog (FAQ) für die Überbrückungshilfeprogramme I bis IV sowie die Neustarthilfe zusammengestellt:
BStBK - FAQ - Überbrückungshilfe I
BStBK - FAQ - Überbrückungshilfe II
BStBK - FAQ - Überbrückungshilfe III
BStBK - FAQ - Überbrückungshilfe IV
BStBK - FAQ - Neustarthilfe
Novemberhilfe und Dezemberhilfe des Bundes
Anträge der Programme "Novemberhilfe" und "Dezemberhilfe" konnten bis 30. April 2021 gestellt werden.
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen umfangreichen Fragen und Antworten - Katalog (FAQ) für die Programme "Novemberhilfe" und "Dezemberhilfe" zusammengestellt:
BMWE - FAQ - Corona-November- und Dezemberhilfe
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen umfangreichen Fragen und Antworten - Katalog (FAQ) für die Programme "Novemberhilfe" und "Dezemberhilfe" zusammengestellt:
BMWE - FAQ - Corona-November- und Dezemberhilfe